FAQ

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Restnutzungsgutachten. Für individuelle Anliegen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Grundlagen
Was ist ein Restnutzungsgutachten?

Ein Restnutzungsgutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes ermittelt. Diese kann von der pauschalen steuerlichen Nutzungsdauer abweichen und wird auf Basis baulicher, technischer und wirtschaftlicher Faktoren bestimmt. Das Gutachten dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Wofür wird ein Restnutzungsgutachten genutzt?

Das Gutachten kann im Rahmen der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) eingesetzt werden. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzliche Pauschale anzusetzen. Ob und in welchem Umfang dies im Einzelfall möglich ist, sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

Ist ein Restnutzungsgutachten rechtlich zulässig?

Ja. Die Möglichkeit, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen, ist in § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gesetzlich verankert. Unsere Gutachten werden nach anerkannten Bewertungsstandards erstellt. Die Anerkennung im Einzelfall obliegt jedoch dem zuständigen Finanzamt.

Finanzamt & Anerkennung
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Unsere Gutachten werden nach den Vorgaben der Finanzverwaltung und aktueller Rechtsprechung erstellt. Die Erfahrung zeigt, dass professionell erstellte Gutachten in vielen Fällen akzeptiert werden. Eine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall können wir jedoch nicht geben, da die Entscheidung beim zuständigen Finanzamt liegt.

Was passiert, wenn das Finanzamt Rückfragen hat?

Sollte das Finanzamt Rückfragen zu einem von uns erstellten Gutachten haben, unterstützen wir Sie gerne mit ergänzenden Erläuterungen. Bitte beachten Sie: Wir übernehmen keine steuerliche Beratung oder Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Diese Aufgabe obliegt Ihrem Steuerberater.

Gibt es eine Garantie?

Wir garantieren die fachgerechte Erstellung des Gutachtens nach anerkannten Standards durch zertifizierte Sachverständige. Eine Garantie für bestimmte steuerliche Ergebnisse oder die Anerkennung durch das Finanzamt können wir nicht übernehmen, da dies vom Einzelfall und der Entscheidung der Finanzbehörden abhängt.

Eignung & Voraussetzungen
Für welche Immobilien ist ein Restnutzungsgutachten sinnvoll?

Ein Gutachten kann insbesondere bei älteren Gebäuden, Immobilien mit erhöhtem Sanierungsbedarf oder Objekten mit besonderen baulichen Gegebenheiten sinnvoll sein. Ob ein Gutachten in Ihrem Fall wirtschaftlich vorteilhaft ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nutzen Sie gerne unseren unverbindlichen Vorab-Check.

Ersetzt das Gutachten meinen Steuerberater?

Nein. Unser Gutachten ist ein technisches Sachverständigengutachten zur Gebäudenutzungsdauer. Die steuerliche Einordnung, Beratung und Geltendmachung obliegt ausschließlich Ihrem Steuerberater. Wir empfehlen, das Gutachten in Abstimmung mit Ihrer Steuerkanzlei einzusetzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Typischerweise benötigen wir: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Baupläne oder Grundrisse (falls vorhanden), Fotos der Immobilie, Angaben zu durchgeführten Sanierungen. Die genauen Anforderungen können je nach Objekt variieren. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine individuelle Checkliste.

Ablauf & Dauer
Wie läuft der Prozess ab?

Der Ablauf ist einfach: 1) Sie senden uns Ihre Objektdaten über unser Formular. 2) Wir prüfen die Eignung und erstellen ein unverbindliches Angebot. 3) Nach Beauftragung analysieren unsere Sachverständigen Ihre Unterlagen. 4) Sie erhalten das fertige Gutachten als PDF und auf Wunsch im Original.

Wie lange dauert die Erstellung?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5–10 Werktage nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Bei dringendem Bedarf bieten wir einen Express-Service an. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Objekts und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Kosten & Transparenz
Welche Kosten entstehen?

Die Kosten richten sich nach Art und Komplexität der Immobilie. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein transparentes, individuelles Angebot – ohne versteckte Kosten. Die Vorab-Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Details zu unseren Preismodellen finden Sie auf unserer Preisseite.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nach Angebotsannahme wird in der Regel eine Anzahlung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung des Gutachtens. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden im Angebot transparent dargestellt.

Wichtiger Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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